§ 5 Eintritt der Mitglieder
1. für eine dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent mündlich oder schriftlich an die Vorstände wenden.
2. die Vorstände und die Gründungsmitglieder entscheiden über neue Mitgliedschaften
3. eine Aufnahmegebühr entsteht nicht
4. für neue Mitglieder gilt eine Probezeit von einem Jahr, wobei hier ein Geschäftsjahr gilt und zwar ist hier nicht das Eintrittsdatum ausschlaggebend. Ein Geschäftsjahr läuft vom 01.01. - 31.12., sprich tritt das neue Mitglied am 28.06.2016 ein, läuft die Probezeit vom 28.06.2016 - 31.12.2017. Ferner wird eine 2/3 Mehrheit aller Gründungsmitglieder benötigt, um ein neues Mitglied aufzunehmen.
§ 6 Austritt der Mitglieder
1. dauerhafte Mitgliedschaften können schriftlich vier Wochen vor jedem ersten eines Monats gekündigt werden.
2. die Aufkleber müssen umgehend nach Austritt vom Kfz entfernt werden. Dies gilt auch bei Veräußerung des Kfz. Als Beweis Foto in die Whatsapp-Gruppe.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
1. es wird keine Aufnahmegebühr erhoben
2. es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt